Auszeichnungen und Ehrungen

Unsere Feuerwehrangehörige leisten ihren Dienst häufig "im Stillen" und ohne große öffentliche Wahrnehmung der Leistung jedes Einzelnen. Unabhängig von Tageszeit, Wochenende oder Feiertagen stehen sie an 365 Tagen im Jahr binnen weniger Minuten für den nächsten Einsatz zur Verfügung. Sie nehmen dabei Risikien für ihre Gesundheit und ihr Leben in Kauf, um anderen zu helfen. Auszeichnungen und Ehrungen sind neben öffentlichen Danksagungen ein wichtiges Mittel zur Anerkennung und Würdigung dieses besonderen Engagements.

Auszeichnungen des ThFV

Auszeichnungen des Thüringer Feuerwehr-Verbandes

Der Thüringer Feuerwehr-Verband verleiht – in Ergänzung der staatlichen Auszeichnungen (einen Überblick über alle Auszeichnungen finden Sie hier) – folgende Auszeichungen für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen in Thüringen und für in der Feuerwehr-Verbandsarbeit verdiente Personen:

Ehrenmedaille des Thüringer Feuerwehr-Verbandes

Weniger anzeigen Mehr anzeigen
  • Stufen: Bronze, Silber und Gold
  • Kontingent: begrenzt auf eine Anzahl pro Jahr entsprechend der Mitgliederzahl (siehe Auszeichnungskontigente)
  • Verleihungsgrund: in Würdigung der Verdienste (Bronze),  besonderer Verdienste (Silber) und herausragender Verdienste in der Verbandsarbeit
  • Antragssteller: antragsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder und das Präsidium des ThFV
  • Bronze wird verliehen an: Vorstandsmitglieder von Feuerwehrvereinen (FV) nach mindestens einer Gesamtwahlzeit von 6 Jahren, Vorsitzende von FV nach mindestens 4 Jahren und Vorstandsmitglieder von Kreis- und Stadtfeuerwehrverbänden (KFV/SFV) nach mindestens 4 Jahren
  • Silber wird verliehen an: Vorstandsmitglieder von FV nach mindestens einer Gesamtwahlzeit von 10 Jahren, Vorsitzende von FV nach mindestens 8 Jahren und Vorstandsmitglieder von KFV/SFV nach mindestens 7 Jahren, für KFV/SFV-Vorsitzende und ThFV-Präsidiumsmitglieder nach mindestens 4 Jahren – und nur, wenn Bronze bereits zuvor verliehen worden ist
  • Gold wird verliehen an: Vorstandsmitglieder von (FV nach mindestens einer Gesamtwahlzeit von 15 Jahren, Vorsitzende von FV nach mindestens 12 Jahren und Vorstandsmitglieder von KFV/SFV nach mindestens 10 Jahren, für KFV/SFV-Vorsitzende und ThFV-Präsidiumsmitglieder nach mindestens 8 Jahren – und nur, wenn Silber bereits zuvor verliehen worden ist
  • Ausnahmen: siehe § 1 (3) der Ehrungsordnung des ThFV

Ehrennadel des Thüringer Feuerwehr-Verbandes

Weniger anzeigen Mehr anzeigen
  • Verleihungsgrund: für Verdienste um das Thüringer Feuerwehrwesen
  • Auszuzeichende: natürliche und juristische Personen, auch wenn diese keine Feuerwehr/-vereins-Mitglieder sind
  • Antragssteller: antragsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder und das Präsidium des ThFV
  • Sonstiges: wird in nur einer Stufe verliehen und unterliegt keiner Kontigentierung

Großes Verdienstkreuz des Thüringer Feuerwehr-Verbandes

Weniger anzeigen Mehr anzeigen
  • Verleihungsgrund: für herausragende Verdienste um den Thüringer Feuerwehr-Verband und/oder das Thüringer Feuerwehrwesen
  • Auszuzeichende: natürliche Personen, die Feuerwehrmitglied sein sollten
  • Vorschlag und Beschluss kann nur durch das Präsidium des ThFV erfolgen
  • Kontigent: maximal zwei Auszeichnungen pro Jahr (Stand Januar 2026: die Auszeichnung ist bisher nur dreimal verliegen worden)

Großes Brandschutzehrenzeichen am Bande

Weniger anzeigen Mehr anzeigen
  • Stufen: 50 Jahre treue Dienste, 60 Jahre (Stufe I), 70 Jahre (Stufe II), 75 Jahre (Stufe III) und 80 Jahre (Stufe IV)  Mitgliedschaft in der Feuerwehr
  • Auszuzeichende: Feuerwehrangehörige mit entsprechender Zugehörigkeit zur Feuerwehr, die der Alters- und Ehrenabteilung angehören müssen (Die Auszeichnung für langjährige Mitgliedschaft aktiver Feuerwehrangehöriger erfolgt ausschließlich durch den Freistaat!)
  • Antragssteller: Bürgermeister/-in bzw. eine(r) Beauftragte(r) (z. B. Leiter der Feuerwehr bzw. Stadt- oder Gemeindebrandmeister)

Förderer der Feuerwehr (Ehrenurkunde)

Weniger anzeigen Mehr anzeigen

Als „Förderer der Feuerwehr“ können Firmen und Privatpersonen ausgezeichnet werden, die regelmäßig oder in ganz besonderer Weise die Arbeit der Feuerwehren durch finanzielle und materielle Hilfe (Geld- und Sachspenden, personelle Unterstützung o. Ä.) unterstützen. Dabei soll vor allem ein bereits seit Längerem bestehendes Engagement gewürdigt werden, das über einmalige Geld- und Sachspenden hinausgeht.

Der Thüringer Feuerwehr-Verband verleiht gemeinsam mit dem befürwortenden Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverband die Urkunde „Förderer der Feuerwehr“. Der Antrag ist vom Leiter der Feuerwehr/Wehrführer der jeweiligen Feuerwehr oder dem Bürgermeister der beantragenden Kommune mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Auszeichnungstermin über das digitale Auszeichnungsportal des ThFV zu stellen. Die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände können auch selbst einen Antrag stellen. Eine Befürwortung durch eine andere Stelle ist in diesem Fall nicht notwendig.

Förderschild "Partner der Feuerwehr"

Weniger anzeigen Mehr anzeigen

Schild Partner der FeuerwehrMit dem Förderschild sollen Arbeitgeber ausgezeichnet werden, die in ihrem Betrieb ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beschäftigen und diesen keine Schwierigkeiten (weder offen noch verdeckt) bei der Ausübung der dienstlichen Pflichten bei der Feuerwehr bereiten.

Das Förderschild soll Zeichen des Dankes und der Anerkennung sein sowie  öffentliche Hervorhebung des Betriebes im Sinne der „Good-will-Werbung“ bei der Bevölkerung.

Die Beantragung erfolgt durch den Leiter der Feuerwehr/Wehrführer und die Kommune über unser digitales Auszeichnungsportal.

Auszeichnungen DFV

Auszeichnungen des Deutschen Feuerwehrverbandes

Der Deutsche Feuerwehrverband verleiht Auszeichnungen zur Ehrung besonderer Verdienste von Personen um das Feuerwehrwesen sowie für besonders mutigen Einsatz oder für Rettung von Menschen unter Inkaufnahme einer erheblichen Eigengefährdung für Leib und Leben von Feuerwehrangehörigen. Zudem wird auch das Engagement in der internationalen Zusammenarbeit durch eine eigene Auszeichung gewürdigt.

Für die Beantragung sind die Antragsformulare des DFV (unten zur Verfügung gestellten PDF-Formulare) zu verwenden. Anträge aus Thüringen sind über die Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverbände beim Thüringer Feuerwehr-Verband einzureichen, der jedem Antrag zustimmen muss. Die Frist zur Einreichung beim Thüringer Feuerwehr-Verband beträgt mindestens sechs Wochen, damit dieser rechtzeitig beim Deutschen Feuerwehrverband eingereicht werden kann (mindestens vier Wochen vor Verleihungstermin).

Mehr Informationen zu den Auszeichnungen des DFV finden sie hier (externe Webseite)

Die folgenden Auszeichnungen des DFV können über uns beantragt werden:

Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz

Weniger anzeigen Mehr anzeigen

Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze:

  • Kontingent: je 800 aktive Feuerwehrangehörige (als Mitglieder im ThFV)
  • Verleihungsgründe: Würdigung des Einsatzes in besonderen Projekten oder des Engagements von bisher unterdurchschnittlich vertretenen Gruppen

Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber:

  • Kontingent: je 1.000 aktive Feuerwehrangehörige (als Mitglieder im ThFV)
  • Verleihungsgründe: für herausragenede Leistungen im Feuerwehrwesen
  • Hinweis zur Abstufung: Die Auszeichnung  kann auch verliehen werden, wenn die Stufe Bronze noch nicht verliehen wurde.

Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold:

  • Kontingent: je 3.000 aktive Feuerwehrangehörige (als Mitglieder im ThFV)
  • Verleihungsgründe: für besondere Leistungen im Feuerwehrwesen, für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr und für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr unter erheblicher Eigengefährdung
  • Hinweis zur Abstufung: Die Auszeichnung kann nur verliehen werden, wenn die Stufe Silber bereits verliehen wurde.

Antrag für das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz herunterladen

Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille

Weniger anzeigen Mehr anzeigen
  • Auszuzeichnende/Ausführungen: Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille ist vornehmlich bestimmt für Personen, die nicht der Feuerwehr angehören. Es gibt sie in zwei Ausführungen: für Frauen (mit einer Damenschleife) und für Männer.
  • Kontingent: je 3.000 aktive Feuerwehrangehörige (als Mitglieder des ThFV)

Antrag für die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille herunterladen

Silberne Ehrennadel

Weniger anzeigen Mehr anzeigen
  • Verleihungsgründe: Es sollen Personen auf allen verbandlichen Ebenen geehrt werden, die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele der Feuerwehrverbände fördern.
  • Kontigent: keine Beschränkung durch den DFV

Antrag für die Silberne Ehrennadel herunterladen

Medaille für internationale Zusammenarbeit

Weniger anzeigen Mehr anzeigen
  • Stufen: Bronze, Silber und Gold 
  • Verleihungsgründe/-voraussetzungen: Die Medaille für internationale Zusammenarbeit des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) wird verliehen, um ausländische Personen (Feuerwehrangehörige oder Zivilpersonen) für besondere Verdienste um die internationale Zusammenarbeit mit den deutschen Feuerwehren und ihren Verbänden auszuzeichnen. Die Stufen Silber und Gold werden nur verliehen, wenn die vorherige Stufe bereits verliehen worden ist.

Antrag für die Medialle für internationale Zusammenarbeit herunterladen